Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 5228/05 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen einer Bruchteilsgemeinschaft und dem Lebenspartner eines Gemeinschafters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen einer Bruchteilsgemeinschaft und dem Lebenspartner eines Gemeinschafters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 5228/05 B
- BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93
Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 5228/05
In diesem Fall kann der eine Wohnungseigentümer seinem Lebenspartner nicht den anderen Teil der Wohnung steuerlich wirksam vermieten (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30. Januar 1996 - IX R 100/93 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 180, 74, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 359 Leitsatz, bestätigt durch Beschluss vom 16. Januar 2003 - IX B 172/02 - BFHE 201, 254 , BStBl II 2003, 301, 302).Unter diesen Umständen geht ein Mietvertrag über eine Wohnung, in der beide Partner gemeinsam wohnen, jedenfalls solange steuerrechtlich ins Leere, wie die Lebensgemeinschaft besteht (BFH, Urteil vom 30. Januar 1996 - IX R 100/93 - aaO. S. 360).
Entsprechende "Mietzahlungen" haben dann auf der Einnahmenseite außer Ansatz zu bleiben, so dass umgekehrt auch mit dem vorgeblichen Mietverhältnis zusammen hängende Aufwendungen als nicht durch die Erzielung von Mieteinnahmen veranlasst gewertet werden können, mithin vom Werbungskostenabzug auszunehmen sind (BFH, Urteil vom 30. Januar 1996 - IX R 100/93 - aaO. S. 360).
- BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00
Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 5228/05
In diesem Umfang liegt dann eine Eigennutzung vor; mangels einer mieterähnlichen Stellung ist insofern steuerrechtlich ein Mietverhältnis zwischen der Gemeinschaft und einem ihrer Teilhaber nicht anzuerkennen (BFH, Urteil vom 18. Mai 2004 - IX R 83/00 - BFHE 206, 162 , BStBl II 2004, 898, 900, 901 ). - BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02
Mietverträge mit Kindern
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 5228/05
In diesem Fall kann der eine Wohnungseigentümer seinem Lebenspartner nicht den anderen Teil der Wohnung steuerlich wirksam vermieten (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30. Januar 1996 - IX R 100/93 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 180, 74, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 359 Leitsatz, bestätigt durch Beschluss vom 16. Januar 2003 - IX B 172/02 - BFHE 201, 254 , BStBl II 2003, 301, 302).